Zeitarbeit beschreibt ein Dreiecksverhältnis zwischen Kœgler & Compagnie (Verleiher), Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer) und unserem Mandanten, bei dem unser Arbeitnehmer tätig ist (Entleiher). Der Arbeitnehmer schließt dabei einen Arbeitsvertrag mit K&C ab.
Zeitarbeit dient oft als Brückenbauer und Chance für Menschen, die Schwierigkeiten haben, einen (Wieder-) Einstieg in die Berufswelt zu finden. Unsere Leiharbeiter sammeln Projekterfahrung, kehren nach einer Familienpause ins Berufsleben zurück oder starten in einem komplett neuen Arbeitsumfeld durch. Kann ein Mitarbeiter unseren Mandanten von seiner Arbeitsleistung vor Ort derart überzeugen, dass man ihn dauerhaft anstellen möchte, kann in Abstimmung zwischen K&C und unserem Mandanten eine Übernahme stattfinden. K&C agiert bewusst vermittlungsorientiert und strebt diese Art der dauerhaften Vermittlung an.
Viele Unternehmen nutzen auf der anderen Seite Zeitarbeit, um geeignete Mitarbeiter für spezifische, von vorneherein zeitlich begrenzte Aufgaben zu finden, ohne sie langfristig an sich zu binden. Ist der Auftrag beendet, kehrt der Arbeitnehmer zurück zu Kœgler & Compagnie. K&C behält über den Zeitraum der Anstellung alle Rechten und Pflichten. Wir gewähren und zahlen den Zeitarbeitnehmern Urlaub, führen Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer ab und sind an sämtliche bestehenden Arbeits- und Sozialgesetze gebunden. Selbst dann, wenn es während der Anstellung als Zeitarbeitnehmer zu einsatzfreien Zeiten kommt.
Die Beziehung zwischen Verleiher und dem Entleihbetrieb ist in Deutschland im sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) abschließend geregelt. Zudem agiert K&C im Rahmen eines Branchentarifvertrags (BAP).